Direkt zum Inhalt wechseln

Verhaltenskodex

Precision Technic DefenceNACHHALTIGKEITVerhaltenskodexVerhaltenskodex

Unser gemeinsames Engagement

Gemäß unseres Verhaltenskodex erkennen wir an, dass jeder Mitarbeiter eine entscheidende Funktion beim Schutz eines unserer wertvollsten Güter spielt: dem Vertrauen, das unsere Kunden, Investoren und Mitarbeiter in uns setzen.

Zum Erhalt der Glaubwürdigkeit, auf dem unser Geschäft beruht, erwarten wir von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern eine ähnliche Verpflichtung zur Geschäftsethik.

Wer nicht bereits einen eigenen aufgestellt hat, muss unseren Verhaltenskodex für Dritte beachten, der unsere Erwartungen an unsere Zulieferer und Lieferanten, Wiederverkäufer, Auftragnehmer, Agenten, Vertreter und andere Geschäftspartner erläutert.

Wir alle wollen gemeinsam dafür sorgen, dass jeder von uns seine Verpflichtung zur Einhaltung der im Verhaltenskodex beschriebenen Regeln erreicht. Wir erwarten außerdem von jedem Mitarbeiter, dass er sich über dessen Inhalt auf dem Laufenden hält und auch andere in diesem einweist, damit unsere Geschäftsethik solide verankert und verlässlich bleibt.

Bestechung und Korruption

Die Precision Technic Defence Group duldet weder Bestechung noch Korruption. Wir bestehen darauf, dass alle Geschäftspartner alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung beachten, insbesondere auch den U.S. Foreign Corrupt Practices Act sowie die britischen und dänischen Korruptionsgesetze.

Direkte wie indirekte Annahmen und Angebote von Bestechungs- oder Schmiergeldern, anderen Zahlungen oder Wertgegenständen, um unrechtmäßig Geschäfte im Zusammenhang mit Produkten oder Diensten der Precision Technic Defence Group oder eines ihrer Geschäftspartner zu tätigen, sind strengstens untersagt.

Insbesondere betrifft dies Beamte, Mitarbeiter und Vertreter im Staatsdienst, Parteimitglieder, Amtsbewerber oder öffentliche oder internationale Organisationen sowie alle Dritten, bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass die erhaltenen Vergünstigungen an Personen weitergegeben werden, die an einem Geschäftsablauf zur Beeinflussung dieser Entscheidung beteiligt sind.

Selbst wenn dies im Einzelfall rechtlich zulässig sein sollte, so sind alle angebotenen Reisekosten und geschäftlichen Annehmlichkeiten im angemessenen Rahmen zu halten, an eine Produktvorführung zu binden und nicht von Aufnahme oder Beibehaltung eines Geschäfts der Precision Technic Defence Group abhängig zu machen.

Wir lassen auch keine „Unterstützungszahlungen“ zu, also kleine Beträge für Staatsbeamte, um nichtdiskretionäre Vorgänge oder Dienste zu beschleunigen oder zu erleichtern, wie z. B. die Erteilung eines Visums oder die Zollabwicklung.

Konfliktmineralien

Die Precision Technic Defence Group erfordert in der gesamten Lieferkette die Einhaltung der Sorgfaltspflicht hinsichtlich des Einsatzes von Konfliktmineralien aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und anderen Kriegs- oder Konfliktgebieten auf der Welt. Viele Konfliktmineralien (insbesondere Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) werden bei der Herstellung von Elektronikgeräten und anderen Produkten verwendet. Von den Lieferanten der Precision Technic Defence Group wird erwartet, dass sie angemessene Richtlinien und Abläufe entwickeln, damit alle Produkte auf vertretbare Weise hergestellt werden.

Die Lieferanten haben sich dem vollen Sorgfaltsprüfverfahren der Precision Technic Defence Group zu unterziehen, insbesondere bei der rechtzeitigen Beantwortung von Anfragen zur Beschaffung und zum Ursprung der Bauteile und Produkte, die von der Precision Technic Defence Group gekauft werden.

Gleichberechtigung

Die Precision Technic Defence Group und ihre Geschäftspartner haben ein Arbeitsumfeld ohne rechtswidrige Belästigung und Diskriminierung aufrecht zu erhalten. Insbesondere körperliches und verbales Verhalten, das beleidigend, anstößig oder bedrohlich wirkt und sich auf wirtschaftsrechtlich geschützte Eigenschaften bezieht. Das betrifft insbesondere Personalentscheidungen gemäß rechtlich festgelegter Kriterien.

Die Precision Technic Defence Group möchte alle ihre Geschäftspartner dazu anhalten, über die geltende Rechtsprechung hinaus eine vielfältige und integrative Arbeitswelt zu fördern, um die Talente und Potenziale von Arbeitern und Angestellten zu maximieren.

Fairer Wettbewerb

Die Precision Technic Defence Group bemüht sich immer in einem fairen und ethischen Wettbewerb um alle Geschäfte. Dies betrifft insbesondere die Geschäftsabwicklung im Sinne des Kartellrechts, des fairen Wettbewerbs und der geltenden Rechtsprechung.

Als wettbewerbsrechtlich unfaires Verhalten gilt zum Beispiel: (1) Markt- oder Kundenaufteilungsabsprachen, (2) Preisabsprachen mit Mitbewerbern, (3) Angebotsabsprachen mit Mitbewerbern und (4) Teilnahme an einem Boykott von Lieferanten oder Kunden.

Die Precision Technic Defence Group erwartet von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern, dass sie in ihren Mitteilungen und Darstellungen wahrheitsgetreu bleiben und keine unerlaubten Zusagen im Namen der Firma tätigen.

 

Finanzbuchhaltung

Die Precision Technic Defence Group erwartet genaue und zuverlässige Aufzeichnungen, die das Ereignis oder die erfolgte Buchung vollständig wiedergeben. Dies betrifft alle Einreichungen bei oder von der Precision Technic Defence Group oder ihren Kunden, insbesondere Finanzunterlagen, Arbeitskosten, Geschäftsausgaben, Meldungen und Dokumente sowie erforderliche Leistungen. Die Precision Technic Defence Group akzeptiert keine Geschäftspartner oder Mitarbeiter, die Aufzeichnungen verheimlichen oder verfälschen, während sie Geschäfte zur Unterstützung oder im Namen unseres Unternehmens tätigen.

Menschenrechte

Die Beachtung des geltenden Rechts erfordert, dass alle Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten in allen Aspekten ihres Geschäftsbetriebs die Menschenrechte achten.

Die Lieferanten haben alle geltenden Gesetze gegen Menschenhandel, Kinderarbeit, Ausbeutung und Zwangsarbeit und anderen ungesetzlichen Arbeitspraktiken zu beachten sowie sich vollständig der Sorgfaltskontrollverfahren der Precision Technic Defence Group zu unterziehen, damit es innerhalb der Lieferkette nicht zu solchen Praktiken kommt.

Internationales Handelsrecht

Die Precision Technic Defence Group hat als internationaler Akteur die Ein- und Ausfuhrgesetze und -vorschriften in Bezug auf kontrollierte Produkte, technische Daten, Software sowie wehrtechnische Güter und Leistungen einzuhalten. Diese gesetzlichen Verpflichtungen gelten auch zwingend für unsere Geschäftspartner ungeachtet ihres Sitzes.

Wir erwarten von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern, dass sie mit der geltenden Rechtsprechung zu Ein- und Ausfuhr von Verteidigungsleistungen, Wehrtechnik und kontrollierten Produkten vertraut sind. Sollten wir nicht alle geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen erfüllen, können die Precision Technic Defence Group und andere Unternehmen potenziellen Geldstrafen, strafrechtlicher Verfolgung und dem Verlust von Ausfuhrrechten ausgesetzt sein.

Unsere Mitarbeiter, Partner oder Geschäftsteilhaber sind verpflichtet, die Precision Technic Defence Group rechtzeitig zu informieren, wenn unbefugte Personen Zugang zu kontrollierten Artikeln oder Leistungen haben möchten.

Insiderhandel

Von allen Mitarbeitern erwarten wir, dass sie die Rechtsprechung zum Insiderhandel und zur Absicherung von Buchungen mit Wertpapieren der Precision Technic Defence Group sowie unserer gemeinsamen Kunden vollständig erfüllen. Als Wertpapiere gelten u. a. Aktien, Anleihen, Optionen, Termingeschäfte und andere Finanzierungsmittel.

Sollte ein Mitarbeiter über wesentliche nichtöffentliche Informationen verfügen, die er im Rahmen eines Auftrags bei Precision Technic Defence Group oder unseren Kunden erhalten hat, ist es ihm nicht gestattet, diese für den Wertpapierhandel zu nutzen. Diese Einschränkungen gelten auch für Familienangehörige, Freunde und Geschäftspartner.

Datenschutz

Die Precision Technic Defence Group ist verpflichtet, Daten, Datensysteme und kritische Infrastruktur zu schützen, während Vertraulichkeit, Vollständigkeit und Informationszugang innerhalb von Precision Technic Defence Group gewährleistet ist.

Der Datenschutz soll Personen, Vermögenswerte, Produkte, Prozesse und Informationssysteme schützen und die Sicherheitsverfahren in der gesamten Wertschöpfungskette der Precision Technic Defence Group verbessern.

Wir erwarten von jeder Einzelperson und jedem Unternehmen die Beachtung bewährter Praktiken und Branchenstandards beim Schutz von Vertraulichkeit, Vollständigkeit und Informationszugang bei der Precision Technic Defence Group, insbesondere im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, durch angemessene mechanische und Cybersicherheitsverfahren.

Das betrifft insbesondere den Schutz berechtigten Zugriffs (Anmeldedaten) auf die Domäne der Precision Technic Defence Group, Auswahl und Betreuung hochsicherer Kennwörter, Softwareinstallation und -wartung auf digitalen Geräten, Aktualisierung der Antivirensoftware, regelmäßige Sicherheitsscans auf Digitalgeräten und die Vermeidung potenzieller Cyberinfektionsquellen.

Weiterhin hat das Unternehmen das Datenschutzrecht umfassend zu beachten, damit diese Bestimmungen im gesamten Geschäftsbereich sowie bei Zulieferern, Lieferanten und Partnern im Geschäftsverkehr mit der Precision Technic Defence Group erreicht werden.

Wenn ein Mitarbeiter Kenntnis von einer tatsächlichen oder potenziellen Datenschutzverletzung oder einem Cyberangriff erlangt und davon Daten oder Systeme der Precision Technic Defence Group oder unserer Kunden oder deren Auftraggeber betroffen sind, so ist unverzüglich ein Datenschutzbeauftragter oder die nächstgelegene Kontaktstelle zu benachrichtigen. Über Maßnahmen zur Problembehebung sind wir auf dem Laufenden halten.

Vertrauliche Informationen

Unseren Mitarbeitern und Partnern können vertrauliche Informationen anvertraut werden, die von der Precision Technic Defence Group, unseren Partnern oder Kunden als firmeneigen, nichtöffentlich oder personenbezogen angesehen werden.

Wir erwarten von allen Empfängern vertraulicher Informationen den strengen Schutz der Vertraulichkeit. Diese Informationen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt und nicht vervielfältigt oder an Personen außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden, es sei denn unter ausdrücklicher Genehmigung.

Interessenskonflikte

Die Precision Technic Defence Group erwartet von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern, dass keine privaten oder beruflichen Interessenskonflikte auftreten, wenn sie Zusagen im Namen der Firma tätigen.

Alle Handlungen, die als voreingenommen oder als Begünstigung wahrgenommen werden könnten, können Zweifel über unsere Verlässlichkeit säen und unseren Ruf in Gefahr bringen. Auch der Verdacht eines Interessenkonflikts sollte daher stets vermieden werden, und alle Instanzen von tatsächlichen oder potenziellen Konflikten zwischen Ihnen oder Ihrem Personal und denen der Precision Technic Defence Group, ihrer Partner oder Kunden sollten umgehend festgehalten werden.

Beispielsweise sind alle bekannten familiären Beziehungen sowie materielle, finanzielle oder geschäftliche Beziehungen zwischen Auftraggebern, Mitarbeitern oder Vertretern und den Mitarbeitern oder Vertretern von Precision Technic Defence Group unverzüglich offenzulegen.

Geschenke

Wir tolerieren keinen Austausch von geschäftlichen Gefälligkeiten (d. h. Mahlzeiten, Bewirtung, Unterhaltung, Reisekosten und Geschenke) mit privaten, gewerblichen oder staatlichen Kunden, der das Ziel hat, uns einen unlauteren Vorteil zu verschaffen oder Geschäftsentscheidungen unzulässig zu beeinflussen.

Die Precision Technic Defence Group und ihre Partner müssen auf der Grundlage ihrer Produkte und Leistungen konkurrieren, und das Anbieten oder Annehmen eines Geschenks oder einer Mahlzeit ist nur dann zulässig, wenn beides von bescheidenem Wert ist, herrschenden Sitten und Gebräuchen entspricht und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Außerdem setzen wir niemanden unter Druck, eine geschäftliche Gefälligkeit anzunehmen, die gegen die Regeln oder Richtlinien seines Arbeitgebers verstößt. So verbieten unsere Kunden aus dem Staatsdienst ihren Mitarbeitern häufig, auch nur symbolische Artikel oder Mahlzeiten zu einem bescheidenen Preis anzunehmen.

Vorschriftsmäßigkeit und Zusammenarbeit

Wer mit der Precision Technic Defence Group oder in deren Namen mit anderen Geschäfte tätigt, ist verpflichtet, seine Geschäfte gemäß den Bestimmungen unseres Verhaltenskodex zu führen.

Alle Mitarbeiter und Auftragnehmer, die im Auftrag von Precision Technic Defence Group auftreten, sind über diese Bestimmungen und deren verpflichtende Beachtung zu erfüllen. Auf Anforderung der Precision Technic Defence Group haben sie bei internen Untersuchungen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen den Verhaltenskodex mitzuwirken und an der regelmäßigen Überprüfung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern teilzunehmen.

Geschäftspartner haben die für den Nachweis der Beachtung unseres Verhaltenskodex erforderlichen Dokumente zu pflegen und der Precision Technic Defence Group oder ihrem unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf angemessene Anforderung Zugang zu diesen Dokumenten zu ermöglichen.

Jeder Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex kann die Kündigung eines Geschäfts- oder Arbeitsverhältnisses einschließlich aller abgeschlossenen Verträge zur Folge haben.

Meldung von Verstößen

Die Precision Technic Defence Group erwartet von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern nachdrücklich, unsere gemeinsame Verpflichtung zu einer glaubwürdigen Geschäftsethik ernst zu nehmen. Jeder ungesetzliche oder unethische Vorfall bei Geschäften mit oder im Namen der Precision Technic Defence Group sind dieser umgehend über die nächstgelegene Kontaktstelle oder per e-Mail zu melden.

Bitte erklären und belegen Sie den Vorfall so ausführlich wie möglich. Die Precision Technic Defence Group nimmt alle Meldungen illegalen oder unethischen Verhaltens ernst und geht entsprechenden Hinweisen unverzüglich und tiefgreifend nach.

Die Precision Technic Defence Group erlaubt oder duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben einen Verdacht melden. Ebenso wenig dulden wir, dass unsere Geschäftspartner Vergeltungsmaßnahmen gegen ihre Mitarbeiter ergreifen, wenn diese uns in gutem Glauben Meldung erstatten. Vergeltungsmaßnahmen durch oder gegen einen Mitarbeiter oder Vertreter eines Geschäftspartners stellen einen Verstoß gegen den vorliegenden Verhaltenskodex dar und können zur Aussetzung oder Kündigung unserer Geschäftsbeziehung führen.